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   OLG Celle, 07.03.1973 - 9 U 153/72   

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OLG Celle, 07.03.1973 - 9 U 153/72 (https://dejure.org/1973,2726)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.03.1973 - 9 U 153/72 (https://dejure.org/1973,2726)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. März 1973 - 9 U 153/72 (https://dejure.org/1973,2726)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 2028
  • MDR 1973, 931
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 21.03.1988 - II ZR 308/87

    Wirksamkeit eines Beschlusses in der Gesellschafterversammlung einer GmbH;

    Diese Verschiedenheiten beider Gesellschaftsformen haben dazu geführt, daß die herrschende Meinung im rechtlichen Schrifttum inzwischen einer Lösung den Vorzug gibt, die den Gesellschafter der GmbH nicht an eine starre Frist bindet, sondern ihm das Recht zubilligt, die Anfechtungsklage innerhalb einer nach den konkreten Umständen des jeweiligen Falles angemessenen Zeitspanne zu erheben, wobei die Frist des § 246 Abs. 1 AktG nach oben hin lediglich als Leitbild für die dem Gesellschafter zumutbare Beschleunigung angesehen wird, und weitgehend Einigkeit besteht, daß die dem Aktionär zugebilligte Zeitspanne von einem Monat nach unten hin das absolute Minimum dessen ist, was auch dem Gesellschafter der GmbH zur Verfügung stehen muß, so daß eine kürzere Frist keinesfalls mehr als angemessen gelten könnte (vgl. Schilling/Zutt aaO Anh. § 47 Rdnr. 140, 141; Rowedder/Koppensteiner, GmbHG § 47 Rdnr. 112; Fischer/Lutter/Hommelhoff aaO Anh. § 47 Rdnr. 45; Roth aaO § 47 Anm. 6.5.1. unter »Anfechtungsfrist«; Zöller aaO Anh. § 47 Rdnr. 79; OLG Stuttgart NJW 1973, 2028 [OLG Stuttgart 17.05.1973 - 10 U 136/72]).
  • BGH, 18.03.1982 - I ZR 98/80

    Rechtsberatung der Deutschen Postgewerkschaft

    Eine Rechtsberatung ohne Erlaubnis ist daher nach Art. 1 § 7 RBerG nur zulässig, wenn sie sich als eine auf das Gebiet der Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten übergreifende Teilaufgabe des gesamten Tätigkeitsbereichs einer berufsständischen Vereinigung darstellt, also Mittel zur Erreichung des Gesamtzwecks der Vereinigung ist (BGH NJW 1955, 422, 424 [BGH 30.11.1954 - I ZR 147/53]; OLG Celle NJW 1973, 2028, 2029 [OLG Celle 07.03.1973 - 9 U 153/72]; Altenhoff-Busch-Kampmann, RBerG, Art. 1 § 7 Rdn. 131; Schorn, Die Rechtsberatung, S. 257, 263; Brangsch, Rechtsberatung und Rechtshilfe durch Verbände, NJW 1953, 732; Erbs-Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, Art. 1 § 7 RBerG Anm. 6; Dalcke-Fuhrmann-Schäfer, Strafrecht und Strafverfahren, Art. 1 § 7 RBerG Anm. 1).
  • BGH, 21.03.1988 - II ZR 308/81
    unter "Anfechtungsfrist"; Zöllner, aaO, Anh. § 47 Rdn. 79; OLG Stuttgart NJW 1973, 2028).
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